Kurs
Dokumentiertes und fachgerechtes Unterweisen von Mitarbeitern
Als Geschäftsführer tragen Sie in ihrem Unternehmen als ArbeitgeberIn oder als Führungskraft eine umfangreiche Verantwortung. Neben den vielen Aufgaben, mit denen Sie zum Unternehmenserfolg beitragen, haben Sie zusätzlich eine Reihe von Pflichten, deren Erfüllung der Gesetzgeber von Ihnen erwartet. Besondere Bedeutung haben dabei die Informationen unter Unterweisung der Ihnen unterstellten Mitarbeiter.
Das nachweisliche Dokumentieren von Unterweisungen / Arbeitsanweisungen ist für eine „gerichtsfeste Haftungsabsicherung“ unerlässlich. Unterweisungsinhalte müssen nachweislich verstanden und dokumentiert werden. Die Unterweisung als Mittel der Gefahrenabwehr ist vor allem ein Instrument des Mitarbeiterschutzes und daher in arbeitnehmerschutzrechtlichen Vorschriften geregelt.
Die Rechtswidrigkeit, also das außer Acht lassen der notwendigen Sorgfalt, ist in diesem Zusammenhang schon in der Nichtdurchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisung zu sehen. Da diese Nichtdurchführung in der Regel den Betroffenen auch vorzuwerfen ist, ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung in diesem Fall relativ leicht erfüllt.
Zielgruppe:
Projektleiter, Führungskräfte, Teamleiter, Projektanten, Mitarbeiter der Personalabteilung, Management für Qualitätssicherung, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter mit Einarbeitungs- oder Mentorenrollen.
Voraussetzung:
Bereitschaft zur Anpassung der bestehenden Unterweisungsunterlagen an die aktuelle rechtliche Compliance.